Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 – Vorgespräch/Anamnese: Das Vorgespräch findet statt, um
Hintergrundinformationen zu sammeln und die jeweilige Trainingsmethode zu
ermitteln. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen.
Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr
von 15,00 € je ½ Stunde fällig, diese
Gebühr wird bei Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet.
§ 2 – Abschluss
der Trainingsvereinbarung Mit den im
Vorgespräch ermittelten Trainingsansätzen bietet der Hundetrainer dem
Hundehalter den Abschluss einer Trainingsvereinbarung an. Die Vereinbarung
kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Bei Abschluss einer
Mehrstundenvereinbarung (10er-Karte oder Abo) beachten Sie bitte Ihre
Rücktrittskonditionen (§ 9)
§ 3 - Umfang einer Trainingseinheit: Eine
Gruppenstunde dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung oder dem Zustand
der teilnehmenden Hunde auch gekürzt oder verlängert werden. Sowohl eine
Kürzung wie eine Verlängerung berechtigen nicht, die vereinbarte Vergütung zu
kürzen oder zu erhöhen.
§ 4 – Die Gebühren für das Vorgespräch,
einzelne Trainings- oder Beratungseinheiten sind spätestens bei Beendigung des
jeweiligen Termins fällig und richten sich nach der Dauer. Abgerechnet wird im
¼-Stunden-Rhythmus. Zugrunde gelegt wird der derzeitig gültige Stundensatz von
30,00 Euro. Anfahrt: pro angefangene 10 km wird eine Pauschale von 5,00 Euro
erhoben. Gruppenstunden: Die Gebühr für Kurse die 10 Trainingseinheiten umfassen
und Abo´s werden zu Beginn der ersten Stunde entrichtet. Bei Belegung von zwei Kursen (im Abo)
gewähren wir einen Preisnachlass von 25,00 Euro. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 - Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund
und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische
Erkrankungen sind dem Trainer vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Kunde
ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten,
Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor
Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren. Eine Haftung für
weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten
Erkrankung wird ausgeschlossen.
§ 6 – Haftung: Der Kunde erklärt, dass für den
Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter tritt für
alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Verletzt sich ein Hund
während des Trainings, so sind die Kosten vom Besitzer zu tragen. Die Hundeschule
haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
Die
Hundeschule Fairplay haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache
Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir
haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt
wurden. Die Hundeschule Fairplay haftet nicht für Schäden, die während des
Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt
wurden.
§ 7 - Verspätungen des Kunden gehen zu dessen
Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Sollte
unentschuldigtes Fernbleiben bzw. ein Nichtantreffen an dem vereinbarten
Treffpunkt geschehen, so berechtigt dies nicht zum Nachholen der
Unterrichtseinheit. Sollte der Trainer sich verspäten oder ausfallen, wird die
Trainingseinheit nachgeholt. Sollte ein Kunde einen Termin nicht mindestens 24
Stunden vor Beginn beim Trainer absagen, so hat der Kunde den Preis für die
geplante Unterrichtseinheit zu bezahlen.
§ 8
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der
Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am
nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§ 9 – Rücktrittsrecht Der
Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. In diesem
Fall werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Bis 1 Woche vor Beginn 30 %
der Kursgebühr Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Bei
Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch
ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird
gebeten. Entschließt sich der Hundehalter das Training aus Motivationsmangel
nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während der
vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, eingeschläfert (ausser bei
Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt
ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr. Die Übertragung einer
10er-Karte oder eines Abo´s an Dritte ist nur mit Zustimmung der Hundeschule
Fairplay möglich. Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer
Frist zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig, oder nicht gemäß der
festgesetzten Methodik handelt. Die Rückzahlung der Trainingsgebühr liegt im
Ermessen der Hundeschule Fairplay. Der
Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch von den
Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben
werden.
§ 10 – Die Gebühr für Seminare,
Workshops, Wanderungen etc. wird, soweit nicht anders im Anmeldeformular
vereinbart, spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist (siehe Anmeldeformular)
fällig.
Im Falle des Rücktrittes betragen
die Stornierungskosten wie folgt:
– vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 6 Wochen vor Beginn: 15 % der
Teilnahmegebühr.
– vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 30 % der
Teilnahmegebühr.
– Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Eventuell kann nach Absprache mit der Hundeschule Fairplay ein Ersatzteilnehmer
vom Teilnehmer gestellt werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 11 – Der Gerichtsstand ist Neuss.
§ 12 – Mit seiner Unterschrift bestätigt der
Kunde die vorliegenden AGB erhalten zu haben und zur Kenntnis genommen zu
haben.
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