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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Vorgespräch/Anamnese:  Das Vorgespräch findet statt, um Hintergrundinformationen zu sammeln und die jeweilige Trainingsmethode zu ermitteln. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von  15,00 € je ½ Stunde fällig, diese Gebühr wird bei Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet.

§ 2 – Abschluss der Trainingsvereinbarung  Mit den im Vorgespräch ermittelten Trainingsansätzen bietet der Hundetrainer dem Hundehalter den Abschluss einer Trainingsvereinbarung an. Die Vereinbarung kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Bei Abschluss einer Mehrstundenvereinbarung (10er-Karte oder Abo) beachten Sie bitte Ihre Rücktrittskonditionen (§ 9)

§ 3 - Umfang einer Trainingseinheit: Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung oder dem Zustand der teilnehmenden Hunde auch gekürzt oder verlängert werden. Sowohl eine Kürzung wie eine Verlängerung berechtigen nicht, die vereinbarte Vergütung zu kürzen oder zu erhöhen.

§ 4 – Die Gebühren für das Vorgespräch, einzelne Trainings- oder Beratungseinheiten sind spätestens bei Beendigung des jeweiligen Termins fällig und richten sich nach der Dauer. Abgerechnet wird im ¼-Stunden-Rhythmus. Zugrunde gelegt wird der derzeitig gültige Stundensatz von 30,00 Euro. Anfahrt: pro angefangene 10 km wird eine Pauschale von 5,00 Euro erhoben. Gruppenstunden: Die Gebühr für Kurse die 10 Trainingseinheiten umfassen und Abo´s werden zu Beginn der ersten Stunde entrichtet. Bei Belegung von zwei Kursen (im Abo) gewähren wir einen Preisnachlass von 25,00 Euro. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 - Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische Erkrankungen sind dem Trainer vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen.

 § 6 – Haftung: Der Kunde erklärt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Verletzt sich ein Hund während des Trainings, so sind die Kosten vom Besitzer zu tragen. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

Die Hundeschule Fairplay haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Die Hundeschule Fairplay haftet nicht für Schäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt wurden.

§ 7 - Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Sollte unentschuldigtes Fernbleiben bzw. ein Nichtantreffen an dem vereinbarten Treffpunkt geschehen, so berechtigt dies nicht zum Nachholen der Unterrichtseinheit. Sollte der Trainer sich verspäten oder ausfallen, wird die Trainingseinheit nachgeholt. Sollte ein Kunde einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn beim Trainer absagen, so hat der Kunde den Preis für die geplante Unterrichtseinheit zu bezahlen.

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 9 – Rücktrittsrecht Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. In diesem Fall werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Bis 1 Woche vor Beginn 30 % der Kursgebühr Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten. Entschließt sich der Hundehalter das Training aus Motivationsmangel nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während der vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, eingeschläfert (ausser bei Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr. Die Übertragung einer 10er-Karte oder eines Abo´s an Dritte ist nur mit Zustimmung der Hundeschule Fairplay möglich. Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig, oder nicht gemäß der festgesetzten Methodik handelt. Die Rückzahlung der Trainingsgebühr liegt im Ermessen der Hundeschule Fairplay.  Der Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden.

§ 10 – Die Gebühr für Seminare, Workshops, Wanderungen etc. wird, soweit nicht anders im Anmeldeformular vereinbart, spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist (siehe Anmeldeformular) fällig.

Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:
– vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 6 Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr.
– vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr.
– Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Eventuell kann nach Absprache mit der Hundeschule Fairplay ein Ersatzteilnehmer vom Teilnehmer gestellt werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 11 – Der Gerichtsstand ist Neuss.

§ 12 – Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB erhalten zu haben und zur Kenntnis genommen zu haben.

 

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Stand: März 2013